Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.04.2019 - 4 B 18.2511 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GrStG § 33; BewG § 22
Zum Grundsteuererlass wegen Minderung des Rohertrags - Wolters Kluwer
Grundsteuererlass wegen Rohertragsminderung; Ablehnung einer Wertfortschreibung durch das Finanzamt; vom Steuerpflichtigen nicht zu vertreten...
- rewis.io
Zum Grundsteuererlass wegen Minderung des Rohertrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrStG § 33 ; BewG § 22
Grundsteuererlass wegen Rohertragsminderung; Ablehnung einer Wertfortschreibung durch das Finanzamt; vom Steuerpflichtigen nicht zu vertretende Rohertragsminderung; (Un-)Vermietbarkeit des Objekts bei Nässeschäden; (Un-)Zumutbarkeit eigener Sanierungsmaßnahmen; ... - rechtsportal.de
GrStG § 33 Abs. 1 S. 1; GrStG § 33 Abs. 5
Erlass eines Teils der Grundsteuer wegen einer Rohertragsminderung; Berücksichtigung der Vermietbarkeit und der Zumutbarkeit von Sanierungen; Vertretbarkeit der Rohertragsminderung durch den Steuerpflichtigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 30.01.2018 - RN 12 K 17.994
- VGH Bayern, 04.04.2019 - 4 B 18.2511
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 835
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.12.1994 - II R 104/91
Einheitswert bei Umbauten eines Gebäudes?
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2019 - 4 B 18.2511
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs selbst die vollständige Unbenutzbarkeit eines Gebäudes, sofern sie nur vorübergehend besteht, keine bewertungsrechtlichen Auswirkungen hat und daher bei der Einheitswertermittlung nicht zur Veränderung der Jahresrohmietwerte führt (BFH, U.v. 14.12.1994 - II R 104/91 - DStR 1995, 683). - BFH, 24.10.2007 - II R 6/05
GrSt-Erlass: bebaute Grundstücke, Bewertung nach Ertragswertverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2019 - 4 B 18.2511
Dabei ist zu berücksichtigen, dass von dem Grundsteuerpflichtigen im Rahmen des § 33 GrStG nicht verlangt werden kann, sich bei seinen Vermietungsbemühungen stets den unteren Rand der Spanne eines marktgerechten Mietzinses zu eigen zu machen, also das Objekt zu einem weit unterhalb des Durchschnitts liegenden Betrag anzubieten (vgl. BFH, U.v. 24.10.2007 - II R 6/05 - juris Rn. 16). - BVerwG, 13.02.2017 - 9 B 37.16
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Grundsteuererlass; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2019 - 4 B 18.2511
Ob er hinreichende Bemühungen unternommen hat, ist jeweils unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls zu prüfen, wobei es nach § 34 Abs. 1 Satz 2 GrStG auf den beantragten Erlasszeitraum ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2017 - 9 B 37.16 - NVwZ-RR 2017, 429 Rn. 6 m.w.N.).